underground support
Gahlen Moscht Metal Open Air
non-commercial

AGB Teil A


§1 Allgemeines
1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
2. Die Waren werden ausschließlich in den in unseren jeweils aktuellen Katalogen, Prospekten oder Webshop angegebenen Ausführungen, Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen geliefert. Soweit Waren im aktuellen Katalog, Prospekt oder Webshop nicht genannt sind, ist die Mindestmenge, die von unserem Lieferanten vorgeschriebene Abnahmemenge bzw. Verpackungseinheit.
3. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
4. Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Abweichungen/Veränderung von diesen Bedingungen und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Moscht Underground e.V..

§2 Auftragserteilung
Bestellungen des Kunden stellen ein verbindlichen Auftrag dar, unabhängig davon selbst welchen Mediums er sich bedient, schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Datenübertragung.
§3 Tickets
1. Der Moscht Underground e.V. ist ausschließlich Veranstalter des Gahlen Moscht Metal Open Air und dem PunkOiRama Open Air. Mit dem Erwerb eines Tickets bestehen daher auch vertragliche Beziehungen zwischen dem Erwerber und dem Moscht Underground e.V. hinsichtlich dieser Veranstaltungen. Dieses Vertragsverhältnis wird durch die unter Teil B. aufgelisteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Moscht Underground e.V. für das Gahlen Moscht Metal Open Air und dem PunkOiRama Open Air näher ausgestaltet.
2. Bezüglich aller anderen Veranstaltungen, für welche im Online-Versandhandel Tickets angeboten gilt: der Moscht Underground e.V. ist nicht selbst Veranstalter! Er vertreibt die Tickets ausschließlich im Namen des jeweiligen Veranstalters. Vertragliche Beziehungen in Bezug auf die jeweilige Veranstaltung entstehen daher ausschließlich mit den jeweiligen Veranstalter, nicht aber mit dem Moscht Underground e.V..
3. Für alle Tickets besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Umtausch oder Rücknahme! Davon ausgenommen sind allein Fälle gemäß Abschnitt B, §5 der AGBs des Moscht Underground e.V.. Für Tickets besteht gemäß §312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB auch bei telefonischem Erwerb oder per Onlinekauf kein Widerrufsrecht. Für alle verbindlich bestellten Tickets besteht daher die Pflicht zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises.
§4 Lieferung und Kosten
1. Die Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Die Lieferfähigkeit sämtlicher Produkte bleibt vorbehalten.
2. Höhere Gewalt und betriebliche oder außerbetriebliche Störungen jeder Art (Streik, Rohstoffmangel, Versandstörungen, etc.) berechtigen den Verkäufer, für die Dauer der Störung übernommene Lieferverpflichtungen aufzuschieben, abzuändern oder aufzuheben.
3. Schadensansprüche wegen verzögerter Lieferung und sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, sofort nach Empfangsnahme der Ware diese auf Transportschäden zu untersuchen. Bei Schäden an der Verpackung hat sich der Kunde bei Annahme der Ware dieses vom Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen. Bei nicht sichtbaren Beschädigungen ist der Kunde verpflichtet, uns diese sofort zu melden. Bei fehlender Dokumentation der Schäden bzw. bei verspäteter Rüge zunächst nicht sichtbarer Schäden erlöschen insoweit sämtliche Rechte des Kunden, soweit in diesen Bedingungen keine abweichende Regelung getroffen ist.
4. Sofern sich aus einer schriftlichen Absprache nichts anderes ergibt, erfolgen Lieferungen „ab Lager“.
5. Teillieferungen bleiben vorbehalten.
6. Lieferungen ins Ausland erfolgen stets auf Kosten des Kunden.
§5 Preise
1. Die Preise ergeben sich für den jeweiligen Kunden aus der mit ihm einzelvertraglich getroffenen Preisabsprache.
2. Soweit eine solche Absprache nicht existent ist oder vom Kunden nicht nachgewiesen werden kann, gelten die in den aktuellen Katalogen und Prospekten angegebenen Preise. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine Veränderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen. Sollte in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung aus irgendeinem Grund eine Erhöhung oder Ermäßigung der Preise eintreten, so wird der am Tag der Lieferung gültige Preis berechnet.
3. Die Preise für Endverbraucher sind freibleibend und verstehen sich einschließlich der zurzeit gültigen Umsatzsteuer, wenn nichts anderes angegeben.
4. Sofern im Katalog nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gem. Beschreibung.
§6 Zahlungsbedingungen
1. Wir liefern grundsätzlich gegen Vorauskasse und Nachnahme. Es bleibt uns vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Kunden.
2. Bei Zahlung per Vorauskasse und Nachname gehen alle Spesen und zusätzliche Kosten zu Lasten des Kunden. Die Zahlung gilt erst mit der Einlösung und unwiderruflichen Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt.
3. Zahlungen in Briefmarken werden nicht akzeptiert.
4. Die Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, wenn nicht anders angegeben. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz oder die zur Zeit der Bestellung gesetzlich festgelegten Verzugszinsen zu berechnen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, haben wir das Recht, diesen geltend zu machen. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind.
5. In Fällen, wo vor oder bei Lieferung Umstände hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse dem Käufer bekannt wurden, welche die künftigen Ansprüche nicht hinreichend gesichert oder gar gefährdet erscheinen lassen, kann Vorauszahlung oder Sicherheit verlangt werden. Der Verkäufer ist in diesem Fall ferner berechtigt, ohne Nachfristsetzung und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§7 Rückgabe / Widerruf
1. Tickets sind grundsätzlich vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen!
2. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Moscht Underground e.V.
Karl Liebknecht Str. 104
03046 Cottbus
Germany

info(at)moscht-underground.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Widerrufsformular [PDF] verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
3. Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an

Moscht Underground e.V.
Karl Liebknecht Str. 104
03046 Cottbus
Germany

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
4. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
§8 Gewährleistungen
1. Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Die Beanstandung ist nicht mehr zulässig, wenn dem Verkäufer ein Nachprüfen der beanstandeten Ware nicht mehr möglich ist oder eine unverzügliche schriftliche Mängelanzeige unterblieben ist.
2. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Erteilung einer Gutschrift. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen.
3. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit nicht wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden verursacht haben.
4. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
5. Technisch bedingte, handelsübliche sowie geringfügige Abweichungen in Maß, Gewicht, Stoff und Farbe der Waren sind kein Grund zur Beanstandung.
6. Die Geltendmachung von Mängelrügen berechtigt nicht zur Zahlungsverweigerung und befreit den Käufer nicht von der Annahme und sachgemäßen Lagerungspflicht.
§9 Transportschäden
1. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen oder uns unverzüglich eine schriftliche Mitteilung zu machen, dass die Annahme wegen der beschädigten Verpackung unter Vorbehalt geschieht. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen uns unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Die Beanstandung ist nicht mehr zulässig, wenn dem Verkäufer ein Nachprüfen der beanstandeten Ware nicht mehr möglich ist oder eine fristgerechte schriftliche Mängelanzeige unterblieben ist.
§10 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung vor. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeden Wechsel seines Wohnortes/ Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen oder die Waren noch nicht geliefert worden sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
2. Zugriffe Dritter auf die uns noch gehörenden Erzeugnisse und Forderungen sind vom Kunden unverzüglich mitzuteilen.
3. Dabei hat der Kunde die Kosten all der Maßnahmen zu tragen, die uns zur Beseitigung solcher Zugriffe geeignet erscheinen; dies gilt insbesondere für Kosten von den Interventionsprozessen.
4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Bearbeitung.
§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Datenspeicherung
1. Als Erfüllungsort wird Cottbus / Brandenburg vereinbart.
2. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens wird auch Cottbus / Brandenburg als Gerichtsstand vereinbart, sowie dann, wenn Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus diesem Gebiet verlegt oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten gem. BDSG gespeichert werden und mit Auftragserteilung der Kunde sein Einverständnis zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten im Sinne des BDSG erteilt.
4. Mit dem Einverständnis in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen willigt der Kunde desweiteren ein, Newsletter per Email und Kataloge per Post zugestellt zu bekommen. Möchte der Kunde dies nicht, so reicht eine Email an info@moscht-underground.de Abwahl dieser Option.
5. Auch bei Rechtsgeschäften mit ausländischen Geschäftspartnern gilt deutsches Recht.
§12 Streitbeilegung
1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.universalschlichtungsstelle.de.
§13 Gültigkeit dieser Bedingungen
1. Ein unter Hinweis auf die vorstehenden Bedingungen geschlossener Vertrag bleibt auch bei etwaiger rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte der Bedingungen.

AGB Teil B


§1. Mit dem Erwerb des Festivaltickets erkennt der Festivalbesucher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschl. FAQ's) sowie die Platzordnung für das Gahlen Moscht Metal Open Air und das PunkOiRama Open Air ausdrücklich an.

§2. Der erstmalige Einlass zum Veranstaltungsgelände (= gesamtes Gelände incl. Campingplatz/Parkflächen und Festivalgelände) erfolgt nur mit gültigem Ticket. Der weitere Zutritt zum Veranstaltungsgelände und der Zutritt zum Festivalgelände (= Arena) werden nur mit einem so genannten Besucherbändchen gestattet. Dieses Besucherbändchen erhält der Festivalbesucher im Tausch gegen eine gültige Eintrittskarte am Einlass. Die Eintrittskarte wird dort entwertet und verliert damit ihre Gültigkeit. Das Besucherbändchen ist für die gesamte Dauer des Aufenthaltes zu tragen. Es ist nicht übertragbar und wird bei Verlust oder Beschädigung nicht ersetzt.

§3. Ein Weiterverkauf des erworbenen Tickets ist grundsätzlich untersagt.

§4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Festivalbesucher aus wichtigem Grund den Einlass zu verwehren bzw. den weiteren Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zu untersagen. In diesem Falle hat der Festivalbesucher nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes des Tickets. Eine Erstattung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grund in der Person des Festivalbesuchers begründet ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

§5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abzusagen. Für den Fall, dass die Veranstaltung vor Beginn abgesagt wird, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes des Tickets (ohne VVK-Gebühr). Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.

§6. Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollte witterungsbedingt jedoch eine Gefahr für Körper und Gesundheit der Festivalbesucher, der Künstler oder des Personals bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Festivalbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder bei drohenden Eskalationen durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückerstattungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden.

§7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die gesamte Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Veranstalter gibt derartige Änderungen so zeitig wie möglich bekannt, spätestens jedoch eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. Ebenso behält sich der Veranstalter das Recht vor, kurzfristig das Festivalprogramm zu ändern. Programmänderungen werden ebenfalls so früh wie möglich bekannt gegeben, können aber auch noch während des Festivals stattfinden. Änderungen während des Festivals werden den Besuchern durch geeignete Maßnahmen (Aushänge usw.) bekanntgegeben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung und/oder Schadensersatz, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

§8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen den Zugang zu einzelnen Bereichen des Festivalgeländes, z.B. Bühnen, wegen Überfüllung zeitweise zu beschränken. Ein Rückerstattungs- oder Schadensersatzanspruch besteht in diesen Fällen nicht.

§9. Am Eingang zum Festivalgelände findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Festivalbesucher erklärt sich mit dem Erwerb der Eintrittskarte ausdrücklich mit dem Abtasten auf verbotene Gegenstände durch das Sicherheitspersonal einverstanden.

§10. Der Festivalbesucher hat die Möglichkeit, sein Fahrzeug auf dem Festivalgelände zu parken. Der Festivalbesucher hat weiterhin die Möglichkeit, ggf. gegen eine Gebühr, auf den eigens dafür ausgewiesenen Flächen, zu Campen. Das Parken und das Campen geschehen auf eigene Gefahr. Für etwaige Beschädigungen oder Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§11. Der Veranstalter haftet dem Festivalbesucher ebenfalls nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.

§12. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, des Lebens, der Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hier der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

§13. Der Veranstalter haftet ebenfalls nicht in Fällen höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten hierbei unabwendbare Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Orkane, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch Brand, Krieg, Unruhen, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atom-/ Reaktorunfälle.

§14. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin und dem Festivalbesucher ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Der Veranstalter trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden auszuschließen. Den Festivalbesuchern wird seitens des Veranstalters zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel oder ggf. andere schallschützende Mittel (Schallschutzkopfhörer) zu benutzen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher ausdrücklich auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

§15. Mit dem Erwerb des Festivaltickets erteilt der Festivalbesucher seine ausdrückliche und unwiderrufliche Einwilligung in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und ggf. seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließender Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern) sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet.

§16. Das Festivalgelände sowie die Park- und Zeltflächen befinden sich auf dem Gelände des Buckwitzhofs. Das Beschädigen von Grünflächen, Zäunen, Bäumen, Bungalows, Sanitäranlagen und anderem Inventar des Buckwitzhofs wird zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Es führt außerdem zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung mittels Platzverweises. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist daher das Graben von Löchern, das Anlegen von Feuerstellen o.ä. ausdrücklich untersagt.

§17. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter selbst oder durch besonders beauftragte Dritte ausgeübt (z.B. Security-Personal).

§18. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sind pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen aller Art und als Waffe zu gebrauchende Gegenstände verboten. Glasbehälter sind lediglich auf dem Campingareal erlaubt.

§19. Das Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich mit Kleinbildkameras und Mobiltelefonen mit Kamerafunktion gestattet. Nicht zugelassen sind professionelle Kameras mit Zoomobjektiven und/oder Videofunktion sowie professionelle Audio-Aufzeichnungsgeräte jeglicher Art. Grundsätzlich sind Video- und Audioaufzeichnungen jeglicher Art ohne die ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters und/oder des jeweiligen Künstlers verboten. Die widerrechtliche Veröffentlichung derartiger Aufnahmen wird zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.

§20. Jegliche gewerbsmäßige Handlung seitens der Festivalbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

§21. Das Klettern auf Bühnen, Traversen, Aufbauten, Zäune, Container, Bungalows oder Ähnliches ist grundsätzlich untersagt. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

§22. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet. Der Zutritt zum Festivalgelände wird Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren bzw. Jugendlichen ab 16 Jahren über 24 Uhr hinaus daher nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gewährt. Ein schriftlicher Nachweis über die Beauftragung ist mitzuführen.

§23. Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Cottbus - Deutschland vereinbart; es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§24. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
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